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Zahlungsziel-Rechner: Fälligkeit und Mahntermine für Ihre Rechnung

Die Rechnung ist raus, der Kunde hat noch nicht gezahlt, und Sie fragen sich: Wann genau war das eigentlich fällig? Wann darf ich freundlich nachhaken, und wann wird aus der Erinnerung eine Mahnung? Genau in diesem Moment hilft dieser Planer. Tragen Sie Rechnungsdatum und Zahlungsziel ein, und Sie sehen sofort das Fälligkeitsdatum, die Tage bis zur Fälligkeit oder Überfälligkeit und einen Vorschlag für Zahlungserinnerung sowie erste und zweite Mahnung.







Fällig am

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Zahlungserinnerung

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1. Mahnung

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2. Mahnung

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Hinweis: Alle Termine sind Schätzwerte und eine Planungshilfe. Sie ersetzen weder Rechtsberatung noch Steuerberater oder Buchhaltung. Verzugszinsen und Mahngebühren werden hier nicht berechnet.

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Häufige Fragen

Wie berechne ich das Fälligkeitsdatum einer Rechnung?

Sie zählen das Zahlungsziel in Tagen ab dem Rechnungsdatum dazu. Bei einer Rechnung vom 01.03. mit 14 Tagen Zahlungsziel ist der 15.03. der Fälligkeitstag. Der Rechner übernimmt das für Sie, auch über Monats- und Jahresgrenzen hinweg.

Welches Zahlungsziel ist üblich: 7, 14 oder 30 Tage?

Alle drei sind gängig. Kürzere Fristen wie 7 oder 14 Tage verbessern oft den Geldeingang, 30 Tage sind bei Geschäftskunden verbreitet. Wichtig ist, dass das Zahlungsziel klar auf der Rechnung steht oder vorher vereinbart wurde.

Wann sollte ich eine Zahlungserinnerung schicken?

Viele schicken sie wenige Tage nach Ablauf des Zahlungsziels, denn manchmal ist die Zahlung nur untergegangen. Prüfen Sie vorher Ihren Kontoeingang. Im Rechner können Sie die Tage nach Fälligkeit frei einstellen, der Standard von 3 Tagen ist nur ein Vorschlag.

Welche Abstände zwischen den Mahnungen sind sinnvoll?

Gesetzlich festgelegte Mindestabstände für Mahnungen gibt es nicht pauschal. In der Praxis setzen viele eine Frist von etwa 7 bis 14 Tagen pro Stufe. Die Standardwerte im Rechner sind eine Orientierung und lassen sich jederzeit anpassen.

Berechnet der Rechner auch Verzugszinsen oder Mahngebühren?

Nein. Der Planer zeigt nur Termine und Tage. Ob und ab wann Verzug eintritt und welche Zinsen oder Kosten Sie geltend machen können, hängt vom Einzelfall ab. Lassen Sie das bei Bedarf rechtlich prüfen.

Ist jede Mahnung nötig, bevor ich weitere Schritte gehe?

Nicht zwingend – ob und wie viele Mahnstufen sinnvoll sind, hängt von Vertrag, Kunde und Rechnung ab. Der Rechner plant bewusst eine Erinnerung und zwei Mahnungen als typischen Ablauf. Für verbindliche Aussagen fragen Sie eine Rechtsberatung.

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